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Absicherung im Krankheitsfall

27. April 2016

Absicherung im Krankheitsfall

Was passiert wenn Arbeitnehmer länger als 42 Tage krank sind?

Eine oft unterschätzte oder nicht bekannte Versorgungslücke ist das Einkommen in der Zeit nach der Entgeltfortzahlung. Diese wird in der Regel 42 Tage nach Bekanntwerden einer Krankheit gezahlt. gesetzlich Versicherte erhalten dann ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens. Privatversicherte sollen darauf achten, dass ihr Tarif ein Krankentagegeld in ausreichender Höhe beinhaltet.

Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld?

Zwei Begriffe kann man leicht durcheinander bringen: Krankengeld und Krankentagegeld. Beides sind Lohnersatzleistungen – Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, Krankentagegeld von einer privaten Versicherung. Nur gesetzlich Krankenversicherte können Krankengeld erhalten. Wer voll privatversichert ist, bekommt kein Krankengeld und braucht deswegen unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld.
Um das Krankentagegeld oder Krankengeld zu erhalten, brauchen Sie ein Attest Ihres Arztes, das Ihre Arbeitsunfähigkeit für den erforderlichen Zeitraum bescheinigt. Dieses reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein.

Für wen lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung und in welcher Höhe?

Ob Sie eine Krankentagegeldversicherung brauchen, hängt zunächst einmal davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig sind, und ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind:

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei Krankheit in der Regel sechs Wochen lang Ihren Lohn weiter bezahlt. Danach bekommen Sie Krankengeld. Wenn Sie unter 4.237,50 Euro brutto verdienen, ist das Krankengeld circa 21 Prozent niedriger als Ihr Nettoeinkommen. Wenn diese Lücke für Ihre Ausgaben zu groß ist, sollten Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Wenn Sie über 4.237,50 Euro verdienen, wird die Lücke größer, je höher Ihr Einkommen liegt. Eine Krankentagegeldversicherung macht dann immer mehr Sinn.
Das Krankengeld, das Sie nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit erhalten, beträgt bei Arbeitnehmern 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts. Davon werden die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, was einen Abzug von circa 12 Prozent ausmacht.
Da die Beitragsbemessungsgrenze das Krankengeld deckelt, beträgt das maximale Krankengeld 2603,64 Euro netto. Rechnen Sie aus, ob Ihnen das reicht, oder ob Sie die Lücke durch Rücklagen leicht ausgleichen können. Wenn nicht, brauchen Sie ein entsprechendes Krankentagegeld, das Sie in der Regel weniger als 10 Euro monatlich kosten wird.

Privatversicherte Arbeitnehmer

Wenn Sie Arbeitnehmer und in der PKV sind, bekommen Sie nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kein Krankengeld. Daher müssen Sie innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag haben, das Ihre monatlichen Ausgaben deckt.
Sie haben es einfach bei der Berechnung der Höhe Ihres Krankentagegeldes: Nehmen Sie 80 Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommen und teilen Sie die Summe durch 360 Tage. Dann überprüfen Sie, ob Ihr PKV-Vertrag ein ausreichendes Krankentagegeld vorsieht. Wenn nicht, beantragen Sie eine Anpassung bei Ihrem Krankenversicherer.
Wenn Ihr Gesundheitszustand dabei für Schwierigkeiten sorgt, warten Sie Ihre nächste Gehaltssteigerung ab. Sie können dann in der Regel ohne Gesundheitsprüfung Ihr Krankentagegeld aufstocken.

Gesetzlich versicherte Selbständige

Als Selbstständiger in der GKV können Sie frei wählen, ob Sie von der Krankenkasse Krankengeld erhalten wollen oder nicht. Wenn nicht, zahlen Sie bei einer Krankenkasse mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent insgesamt 15,1 Prozent von Ihrem Gewinn. Mit Krankengeld zahlen Sie bei derselben Kasse dann 15,7 Prozent. Maximal kostet Sie das Krankengeld 25,43 Euro im Monat. Sie erhalten das Krankengeld wie ein Arbeitnehmer nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit.
Für Selbstständige mit einem Gewinn nach Steuern unter 4.237,50 Euro monatlich ist das Krankengeld in der Regel die günstigste Absicherung. Wenn Sie die Zeit bis zur siebten Krankheitswoche nicht durch Rücklagen abdecken können, sollten Sie entweder in einen Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln, in dem das Krankengeld früher ausgezahlt wird oder Sie schließen ein privates Krankentagegeld ab, das früher einsetzt, zum Beispiel ab der dritten oder vierten Krankheitswoche.
Auch wenn Sie einen höheren monatlichen Gewinn als 4.237,50 Euro haben, können Sie das Krankengeld als Basis vereinbaren und durch ein privates Krankentagegeld ergänzen. Dieses kann zum Beispiel schon ab dem 22. Krankheitstag beginnen.
Insbesondere wenn Ihr Gesundheitszustand so schlecht ist, dass Sie kein Krankentagegeld bekommen, ist das Krankengeld die richtige Lösung. Denn bei der gesetzlichen Kasse müssen Sie keine Gesundheitsprüfung machen.
Nur wenn Sie zwingend schon eine hohe Leistung vor der siebten Krankheitswoche brauchen, ist es wahrscheinlich sinnvoll, auf das Krankengeld zu verzichten und dafür ab der dritten oder vierten Krankheitswoche ein ausreichend hohes Krankentagegeld abzuschließen.
Haben Sie bei Ihrer Krankenkasse Krankengeld vereinbart, so beträgt dieses 70 Prozent des Einkommens, das auch der Berechnung Ihrer Beiträge zugrunde liegt. Da das zumeist das Vorjahreseinkommen ist, kann es zu Problemen kommen, wenn Ihr Einkommen von Jahr zu Jahr stark schwankt.
Halten Sie als Selbstständiger daher immer ausreichende, stets verfügbare Rücklagen!
Das Krankentagegeld sollte auch hier die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem Ergebnis der Haushaltsaufstellung schließen, sofern Sie diese Lücke nicht durch Ihre Rücklagen einfach bewältigen können.

Privatversicherte Selbstständige

In Ihrer PKV sollte in aller Regel bereits ein Krankentagegeld enthalten sein, wenn ihr Berater alles richtig gemacht hat. Prüfen Sie aber unbedingt regelmäßig, ob dieses zeitlich und von der Höhe her gut abgestimmt ist. Viele Selbstständige vereinbaren ein Krankentagegeld ab dem 22. Tag – aber dies muss zu Ihrer geschäftlichen Situation und zu Ihren Rücklagen passen.
Sie sollten bei der Berechnung Ihres Krankentagegelds nicht zu knausrig sein. Überprüfen Sie, ob Sie wirklich alle wichtigen Posten in Ihrer Haushaltsaufstellung haben, und ob Sie ausreichende Rücklagen für die Krankheitswochen haben, in denen das Tagegeld noch nicht gezahlt wird. Das Krankentagegeld stellt für Sie eine der wichtigsten Absicherungen dar.
In Ausnahmefällen kann es für Sie Sinn machen, das Krankentagegeld bei einem anderen Versicherer als Ihrem eigentlichen Krankenversicherer zu haben. Dies ist prinzipiell möglich.

Beamte

Beamte benötigen keine Krankentagegeldversicherung innerhalb ihrer PKV, da ihr Dienstherr die Bezüge auch im Krankheitsfall ohne bestimmte Frist weiterbezahlt.

Pressespiegel: Absicherung im Krankheitsfall